In den meisten Läden sieht man etwas, kauft es und nimmt es sofort mit. Bei Brillen wird es da schon etwas schwieriger. Mit Sonnenbrillen mag das noch funktionieren, sehr selten aber bei Korrekturbrillen. Bei „AllesBrille“ haben die Verantwortlichen viel darüber nachgedacht und präsentieren jetzt gewissermaßen die „Sofortbrille“.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist Online-Anbietern von Brillen künftig untersagt, für diese mit der Aussage „in Optiker-Qualität“ zu werben. Zuvor hatte der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) bereits vor Gericht durchgesetzt, dass Gleitsichtbrillen aus dem Internet mit einem Warnhinweis versehen werden müssen.
Viele Menschen leiden regelmäßig an Kopfschmerzen und nehmen Tabletten ein, um den Schmerz zu bekämpfen. Die Ursachen für das Problem können dabei vielfältig sein: Verspannungen, ein ungesunder Lebensstil, Lärm, Stress oder Alkoholgenuss. Doch auch eine nicht korrigierte Fehlsichtigkeit kann Kopfschmerzen hervorrufen. In diesem Fall heißt es: Brille statt Tabletten. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) rät daher, einmal im Jahr zum Optiker zu gehen und die Augen prüfen zu lassen. Eine eventuelle Fehlsichtigkeit kann dabei erkannt und optimal versorgt werden.
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