Alle Artikel zu dem Thema »Verbraucherschutz«

BGH Urteil, Richterhammer
© ZVA

BGH-Urteil: „Optiker-Qualität“ im Internet nicht möglich

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist Online-Anbietern von Brillen künftig untersagt, für diese mit der Aussage „in Optiker-Qualität“ zu werben. Zuvor hatte der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) bereits vor Gericht durchgesetzt, dass Gleitsichtbrillen aus dem Internet mit einem Warnhinweis versehen werden müssen.

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Kopfschmerzen. © www.sherv.net
© www.sherv.net

Fehlsichtigkeit als Ursache von Kopfschmerzen

Viele Menschen leiden regelmäßig an Kopfschmerzen und nehmen Tabletten ein, um den Schmerz zu bekämpfen. Die Ursachen für das Problem können dabei vielfältig sein: Verspannungen, ein ungesunder Lebensstil, Lärm, Stress oder Alkoholgenuss. Doch auch eine nicht korrigierte Fehlsichtigkeit kann Kopfschmerzen hervorrufen. In diesem Fall heißt es: Brille statt Tabletten. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) rät daher, einmal im Jahr zum Optiker zu gehen und die Augen prüfen zu lassen. Eine eventuelle Fehlsichtigkeit kann dabei erkannt und optimal versorgt werden.

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Gleitsichtbrillen aus dem Internet können eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen

Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) hat sich in dem Wettbewerbsverfahren gegen den Brillen-Internethändler Lensbest aus Kiel mit seiner Kernforderung in der zweiten Instanz durchgesetzt.  

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